Mallin Legal

Konzipiert für Ihren Finanzierungsbedarf

Die Anwaltskanzlei Mallin Legal ist eine Boutique, die Sie als Darlehensgeber (Bank, Debt Fond, Versicherung) oder Darlehensnehmer zu sämtlichen nationalen und internationalen Finanzierungen berät. Diese Beratung umfasst auch jegliche Aspekte von Syndizierungen – von der Durchsicht der relevanten Finanzierungsdokumente bis zur Betreuung des Closings. Hier ein kurzer Einblick in die Expertise:

  • Immobilienfinanzierungen (einschließlich Ankaufs- und Entwicklungsfinanzierungen unterschiedlichster Assetklassen, gleich ob bezogen auf Einzelimmobilien oder Portfolien)
  • Datencenterfinanzierungen (einschließlich Ankaufs- und Entwicklungsfinanzierungen – einzelne Datencenter oder Portfolien)
  • Projektfinanzierungen (einschließlich Ankaufs- und Entwicklungsfinanzierungen – einzelne Projekte oder Portfolien)
  • Leverage Finance
  • Leverage Finance
  • Corporate Finance
  • Venture-Debt-Finanzierungen
  • Restrukturierungen

Sie haben als Kanzlei kein Büro in Deutschland, Ihr Mandant oder Sie benötigen jedoch eine erstklassige Beratung zu deutschrechtlichen Aspekten Ihrer Finanzierungstransaktion? Mallin Legal unterstützt Sie dabei als lokaler Partner – vom Abschluss der Kreditverträge oder Schuldverschreibungen über die Vereinbarung der Sicherheitendokumente bis zu deren Freigabe. Wenden Sie sich insbesondere bei Immobilienfinanzierungen, Venture Debt, Datencenter- oder Projektfinanzierungen, Leverage Finance, Corporate Finance, Projektfinanzierungen und Asset Based Finanzierungen an Mallin Legal.

Mallin Legal identifiziert Ihren konkreten Beratungsbedarf:

Sie wollen eine Rundumbetreuung und sich auf die wesentlichen Punkte fokussieren, nicht um jedes Detail kümmern? Sie wollen den Erwerb komplexer Strukturen finanzieren oder Immobilien / Datencenter, deren Rechtsverhältnisse unklar sind? Oder benötigen Sie Unterstützung bei einer bilateralen Finanzierung?

Um den jeweils richtigen Beratungsbedarf abdecken zu können, benötigen Sie Rechtsberater mit Erfahrung, rechtlicher Exzellenz und wirtschaftlichem Verständnis. Warum Mallin Legal das bietet? Hier die harten Fakten:

  • Beratung im Bereich der Finanzierungen seit mehr als 17 Jahren
  • Transaktionen im Wert von mehr als 24 Milliarden Euro beraten – alleine in den letzten 6 Jahren
  • Mitglied führender Finanzierungsteams in Großkanzleien sowie Aufbau dieser Teams
  • Was andere sagen:
    • "Rising Star" Immobilienfinanzierungen (Legal 500, 2020)
    • "Durchgehend ausgezeichnete Qualität" (Legal 500, 2020)
    • Kanzlei des Jahres für Bank- und Finanzrecht (Andreas Mallin mit Ashurst - Juve, 2010)
  • Führender Berater:

    • Vortragstätigkeit zu Finanzierungen (etwa: DKS Webinar zu Mezzaninefinanzierungen als Haupvortragender; LMA REF Seminar in Frankfurt zu Datencenterfinanzierungen)
    • Mitglied im Anwaltsworkshop des Verbands der deutschen Pfandbriefbanken
    • Mitglied im Drafting Board der Loan Market Association bezüglich ESG-Themen
    • Veröffentlichungen zum Gesellschafts- und Pfandbriefrecht

Schauen Sie auch in unsere Referenzen hier auf dieser Website!

Beratung zu weiteren Rechtsgebieten und ausländischen Jurisdiktionen

Mallin Legal deckt durch den Zugang zu einem großen Netzwerk auch die Beratung zu mit den Finanzierungen zusammenhängenden Rechtsgebieten wie etwa zum Immobilienrecht ab. Sollte Ihre Finanzierung darüber hinaus Berührungspunkte zu ausländischen Jurisdiktionen haben: Mallin Legal arbeitet eng mit erstklassigen Beratern im Ausland zusammen, unter anderem in Belgien, England, Frankreich, Kanada, Luxemburg und Niederlande. Und wenn Sie die Beratung aus einer Hand bevorzugen, werden wir diese organisieren und als einziger Ansprechpartner fungieren.
 

Weiterhin hat Mallin Legal sich auf Venture Debt Finanzierungen spezialisiert. Ihnen wird eine Finanzierungsberatung angeboten, die auf Ihre gegenwärtigen Ansprüche zugeschnitten ist: Es macht eben einen Unterschied, ob Sie gerade eine Finanzierung am Beginn Ihrer Tätigkeit über wenige hundert Tausend benötigen (etwa als Schuldverschreibung) oder in einer späteren Phase über einen dreistelligen Millionenbetrag.