Seit mehr als 17 Jahren berät Andreas Mallin zu Kreditfinanzierungen – Ihnen steht also sehr erfahrener Anwalt zur Verfügung.
Das Beratungsspektrum umfasst insbesondere Immobilienfinanzierungen (einschließlich Ankaufs- und Entwicklungsfinanzierungen unterschiedlichster Assetklassen, gleich ob bezogen auf Einzelimmobilien oder Portfolien) auch durch Pfandbriefbanken, Projektfinanzierungen, Datencenterfinanzierungen (einschließlich Ankaufs- und Entwicklungsfinanzierungen), Projektfinanzierungen (einschließlich Ankaufs- und Entwicklungsfinanzierungen), Venture-Debt-Finanzierungen, Corporate Finance, Leverage Finance und Asset-Backed-Finanzierungen sowie damit jeweils zusammenhängender Restrukturierungen.
Dabei kann es sich um hochkomplexe Seniordarlehen, Mezzanine- oder Nachrangdarlehen, jeweils einschließlich deren Strukturierung, Syndizieren und Tranchierung sowie Verknüpfung durch Interkreditorenvereinbarungen handeln. Aber auch bei Erfahrungen bei bilateralen Kreditverträgen, in denen oft die Auszahlungsmodalitäten die größte Rolle spielen, können wir Ihnen aufgrund unserer Erfahrungen mit solchen Strukturen helfen.
Mallin Legal hat zu einem Transaktionsvolumen von mehr als EUR 24 Milliarden beraten - allein in den letzten 6 Jahren*.
Darlehensgeber (Kreditinstitute, Debt Funds, Versicherungen) und Darlehensnehmer (etwa Fonds, Family Offices) vertrauen auf Mallin Legal in allen bankrechtlichen Aspekten einer Transaktion.
2020 wurde Herr Andreas Mallin von Legal500 als „Rising Star“ im Bereich der Immobilienfinanzierungen ausgezeichnet.
Herr Mallin war vor der Gründung von Mallin Legal als Rechtsanwalt in internationalen Wirtschaftskanzleien (Ashurst LLP, Goodwin Procter LLP sowie Fieldfisher Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB) tätig.
Die Beratung erfolgt nicht nur auf Deutsch, sondern auch auf Englisch.
*schließt Beratungen bei früheren Kanzleien ein.